AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Benutzung des AbenteuerPark Potsdam der Tree Event GmbH

  1. Geltungsbereich und Einbeziehung

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Benutzung des AbenteuerParks Potsdam der Tree Event GmbH (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Besuchers der Anlage erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Die vorliegenden AGB werden entweder auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung oder durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Die Benutzung des AbenteuerParks und der darin enthaltenen Anlagen und Gegenstände durch die Teilnehmer unterliegt dann diesen Bedingungen. Soweit seitens des Besuchers Fragen in Bezug auf die AGB bestehen, hat er sich vor der Benutzung der Anlage an das an der Kasse befindliche Personal der Tree Event GmbH zu wenden. Für einzelne Anlagen im AbenteuerPark können weitere, separate Nutzungsbedingungen existieren. Auf deren Inhalt und Geltung werden die Besucher dann an der jeweiligen Anlage vom Sicherheit-/Aufsichtspersonal individuell hingewiesen.

1.3 Im Falle der Benutzung der Anlage von Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter bzw. eine von diesem bevollmächtigte, aufsichtspflichtige Person diese AGB bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen und den Minderjährigen erläutern, bevor der Minderjährige die Anlage benutzen darf. Eine Benutzung der Anlage durch Minderjährige ohne Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bzw. einer von dieser bevollmächtigten, aufsichtspflichtigen Person, ist nicht möglich (siehe nachfolgend unter Ziffer 3.2.).

  1. Ausdrücklicher Warnhinweis

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dem Wesen der Anlage als AbenteuerPark gemäß, die Benutzung der Anlage mit Risiken verbunden ist; es muss mit Gefahren gerechnet werden. Der Nutzer muss daher ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Benutzung anwenden. Für unsere Haftung verweisen wir auf Ziffer 7. dieser AGB. Etwaige Aushänge/ Benutzungsbedingungen von uns sind unbedingt von den Besuchern zu beachten.

  1. Benutzungsvoraussetzungen

3.1 Die Benutzung der Anlage setzt eine hinreichende körperliche Fitness des Besuchers voraus und ist für Besucher ab einer Körpergröße von 110 cm eröffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen könnte.

3.2 Minderjährigen ist die Parknutzung nur bei Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor Beginn der Parknutzung gestattet. Das entsprechende Formular ist im Kassenbereich und online unter www.anmeldung.abenteuerpark.de erhältlich. Kinder bis einschließlich 11 Jahre müssen in unmittelbarer Begleitung eines Erwachsenen klettern. Ein Erwachsener kann maximal 10 Kinder begleiten. Die Benutzung der Parcours im AbenteuerPark ist größen- bzw. altersabhängig. Die einzelnen Parcours sind nur bei Erfüllung der dort deutlich ausgewiesenen Benutzungsbedingungen (Größe und Alter) zugänglich.

3.3 Besucher, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, sind nicht berechtigt, die Anlage zu benutzen.

3.4 Wird einer der vorstehenden Ausschlussgründe eines Besuchers erst vom Aufsichts-/Sicherheitspersonal festgestellt, wird der Besucher unter Erstattung des Eintrittspreises von der Benutzung des AbenteuerParks ausgeschlossen.

3.5 Wir sind angesichts der uns zur Verfügung stehenden Sicherheitsausrüstung berechtigt, Personen von einer Teilnahme am AbenteuerPark auszuschließen, die ein Höchstgewicht von 120 kg überschreiten.

  1. Verhalten, Sicherheit und Bestimmungen der Benutzung

4.1 Gegenstände, wie Schmuckstücke, Mobiltelefone, Kameras, Ferngläser etc. sollten durch den Besucher nicht in den AbenteuerPark mitgebracht werden. Diese Gegenstände dürfen im eigenen Interesse der Besucher bei der Benutzung der Anlage nicht mitgeführt werden. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden und unter dem Helm fixiert werden, da andernfalls Verletzungen an Seilrollen drohen. Das Tragen von Gegenständen wie Halstücher und Schals während der Kletterzeit ist nicht gestattet. Das Tragen von geschlossenem, festem Schuhwerk ist zwingend erforderlich.

4.2 Vor dem Begehen der Anlage muss jeder Besucher (auch bei wiederholtem Besuch) an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen.

4.3 Der so genannte Expoglider-Shuttle muss stets vor dem Besteigen der Startplattformen auf das erste Profil, das sich vor dem Aufstieg befindet, aufgesteckt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Park-Rangers erfolgen. Im Zweifelsfall muss sofort ein Park-Ranger herbeigerufen werden.

4.4 Ausgeliehene Ausrüstung muss nach unserer Anweisung benutzt werden. Sie ist keinesfalls an andere weiterzugeben und darf während der Begehung der Anlage nicht abgelegt werden.

4.5 Jedes Element darf nur von maximal einer Person begangen werden. Auf den kleinen Plattformen dürfen sich maximal 2 Personen, auf der großen Hauptplattform untere Ebene maximal 10 Personen, obere Ebene maximal 6 Personen, sowie 3 Personen im Aufstiegsnetz gleichzeitig aufhalten.

4.6 In der gesamten Anlage ist Rücksicht auf die anderen Besucher und deren Belange zu nehmen. Bei der Benutzung der Anlage sind die Verhaltens-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen sowie sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Park-Rangers bindend und unmittelbar Folge zu leisten. Kommt der Besucher den Anweisungen und diesen Verhaltens-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen nicht nach, kann bei wiederholten Verstößen, wenn sie eine schuldhafte Pflichtverletzung des Besuchers begründen, nach vorheriger Anmahnung die weitere Benutzung untersagt werden und ein Verweis von dem Gelände erfolgen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt dann nicht.

  1. Absagen, Einschränkungen, Unterbrechungen

Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der Anlage aus Sicherheitsgründen (bspw. bei Feuer, Sturm, Gewitter, Störungen durch Dritte, Unfällen etc.) jederzeit einzustellen, einzuschränken oder zu unterbrechen. Die Rechte des Besuchers, insbesondere nach § 314 BGB und §§ 323, 346 ff. BGB, bleiben in diesen Fällen unberührt.

  1. Ausrüstungsgegenstände / Einbringung von Wertsachen

6.1 Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt werden. Sie dürfen in keinem Fall vom Gelände entfernt werden. Sie müssen spätestens nach Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer, in der Regel nach 2 Stunden nach der erfolgten Einweisung, vor Verlassen des AbenteuerParks vollständig zurückgegeben werden.

6.2 Das Mitbringen und das Benutzen eigener Sicherheitsausrüstung auf der Anlage des AbenteuerParks ist den Besuchern nicht gestattet.

6.3 Die Besucher behandeln die von uns geliehenen Ausrüstungsgegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt. Sie ist ausschließlich zum bestimmungsmäßigen Gebrauch und auf Anweisung des Sicherheitspersonals/Park-Rangers zu benutzen.

6.4 Im Falle einer schuldhaften Beschädigung der Ausrüstungsgegenstände und im Verlustfall ist der entstandene Schaden durch den Besucher zu ersetzen. Bei einer verspäteten Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände hat der Besucher pro angefangener halben Stunde eine weitere Leihgebühr in Höhe von EUR 5,00 je angefangener halber Stunde zu zahlen.

6.5 Das Rauchen mit der Sicherheitsausrüstung und das Benutzen der Toiletten mit der Sicherheitsausrüstung sind dem Besucher nicht gestattet.

6.6 Wir schulden keinerlei Bewachung/Verwahrung für von Besuchern eingebrachten Wertgegenstände.

6.7 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in zur Verfügung gestellten Schränken/Fächern begründet keine weiteren Überwachungs-/Verwahrungspflichten durch uns in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Eine Bewachung dieser Schränke/Fächer erfolgt nicht durch uns.

  1. Haftung

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Verpflichtungen ist unsere Haftung aber auch bei einfacher Fahrlässigkeit gegeben, jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Hiervon unberührt bleiben Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen.

  1. Preise

8.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von uns ausgewiesenen Preise für die Benutzung der Anlage.

8.2. Wird die reguläre Nutzungsdauer von 2 Stunden überschritten, ist für die fortgesetzte Nutzung der Anlage eine Nachzahlung des Nutzungspreises von Euro 5,00 je angefangener halber Stunde pro Person zu entrichten.

  1. Foto und Videoaufnahmen

9.1 Die Tree Event GmbH macht den Besucher darauf aufmerksam, dass zur Gewährleistung der Sicherheit auf dem gesamten Gelände Video-Aufnahmen angefertigt werden.

9.2 Das Anfertigen von Foto-, Film- und Kamera-Aufnahmen zu nicht rein privaten Zwecken ist auf der gesamten Anlage der Tree Event GmbH nicht gestattet. Für den Fall der Zuwiderhandlung behalten wir uns die Geltendmachung von Unterlassungs-, Vernichtungs- und Schadensansprüchen vor.

  1. Personenbezogene Daten

10.1.  Wir erheben, speichern, nutzen und verarbeiten nur Daten des Besuchers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung des Vertrages oder zu Abrechnungszwecken unabdingbar erforderlich sind. Wir halten die Regeln des Datenschutzes ein und stehen dafür ein, dass alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Von uns werden folgende personenbezogene Daten des Besuchers erhoben:

Bei Zahlung mit Geldkarte: Name und Bankverbindung

Bei Einwilligung der Erziehungsberechtigten: Name, Adresse der Minderjährigen und deren Eltern.

10.2 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der unmittelbaren Vertragsabwicklung (bspw. Geldkartenunternehmen). Die uns erteilte Einwilligung zur Weitergabe dieser Daten kann mit Wirkung für die Zukunft durch einfache Mitteilung von dem Besucher jederzeit per E-Mail an info@abenteuerpark.de widerrufen werden. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet nicht statt. Wir speichern die gegebenenfalls erhobenen Daten nicht länger, als dies für die Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Die Löschung der Daten kann durch den Besucher jederzeit durch einfache Mitteilung gegenüber uns an unsere Adresse oder per E-Mail verlangt werden.

Kontakt, Anfahrt und Öffnungszeiten
Der Park hat heute von Uhr geöffnet. Tickets nur online buchbar - auch kurzfristig. Der Park ist heute geschlossen! Tickets nur online buchbar - auch kurzfristig.
Die nächsten Öffnungszeiten sind: